Die Praxis

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden von den meisten Privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über die Höhe der Bezuschussung sowie der Formalitäten.

Manche Zusatzversicherungen beinhalten eine Kosten- beteiligung bei Heilpraktikerrechnungen, wozu auch osteopathische Behandlungen zählen. Zur Information:
Ich bin Mitglied im Berufsverband Osteopahie BVO, mit abgeschlossener Ausbildung. Somit erfülle ich alle Voraussetzungen, damit Sie mir Ihrer Krankenkassen abrechnen können.

Das Herz und die Seele unserer Praxis ist Frau Koch, die Sie stehts mit einem Lächeln bei uns empfängt.